Hinweis zu Terminausfällen

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher ab. So können wir die frei gewordene Zeit anderen Patientenbesitzern anbieten.

Bei kurzfristigen Absagen behalten wir uns gemäß § 615 BGB vor, eine Ausfallgebühr von bis zu 50 % der geplanten Kosten zu berechnen, falls der Termin von uns nicht neu vergeben werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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